Pflegeheim finanzieren – wie funktioniert das?
- BG Freiblick
- 31. März
- 3 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 1. Apr.

Mit zunehmendem Alter stellen sich viele Menschen die Frage: Was passiert, wenn ich einmal auf Pflege angewiesen bin? Der Umzug in ein Pflegeheim kann dann zur Realität werden – und mit ihm auch die Unsicherheit rund um die Finanzierung. Welche Kosten kommen auf mich zu? Wer bezahlt was? Und welche Unterstützung gibt es?
In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen verständlichen Überblick über die Finanzierung eines Pflegeheimplatzes – konkret am Beispiel der Alterswohngemeinschaft (AWG) Freiblick Zürich.
Welche Kosten entstehen bei einem Pflegeheimaufenthalt?
Die Ausgaben setzen sich aus mehreren Bereichen zusammen – nicht nur aus der Pflege selbst, sondern auch aus Unterkunft, Verpflegung und Betreuung.
Unterkunft und Verpflegung (Pensionstaxe)
Dies umfasst das Zimmer, die Mahlzeiten inkl. Getränke, Pflegebett und Nachttisch, Zimmerreinigung einmal wöchentlich, Wäscheservice, WLAN und Fernsehanschluss.
In der Alterswohngemeinschaft (AWG) Freiblick Zürich kostet die Pensionstaxe zwischen CHF 175 und CHF 205 pro Tag, je nach Zimmertyp.
Betreuungskosten
Diese umfassen Aktivitäten, soziale Betreuung, Gespräche mit Angehörigen und weitere Unterstützungsangebote.
In der AWG betragen sie pauschal CHF 50 pro Tag.
Pflegekosten
Die Pflegekosten richten sich nach der individuellen Pflegebedürftigkeit und werden in verschiedene Pflegestufen eingeteilt.
Die Pflegeeinstufung und regelmässige Überprüfung erfolgt durch eine Pflegefachperson der AWG und wird vom Hausarzt unterzeichnet.
Wie werden die Kosten finanziert?
Die Finanzierung eines Pflegeplatzes erfolgt durch verschiedene Stellen: Bewohner:innen selbst, die Krankenkasse und die öffentliche Hand.
Eigenleistung der Bewohner:innen
Unterkunft, Verpflegung und Betreuung
Anteil an den Pflegekosten von derzeit max. CHF 23 pro Tag
Medikamente und Materialien, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden
Persönliche Ausgaben wie Coiffeur, Podologie, Pflegeprodukte, nicht von der Verpflegungspauschale abgedeckte Wünsche, wie alkoholische Getränke oder Süssigkeiten.
Krankenkasse
Anteil an den Pflegekosten von derzeit CHF 9.60 pro Pflegestufe und Tag.
Beispiel: Bei einem Pflegebedarf von 81 bis 100 Minuten pro Tag (Pflegestufe 5) deckt die Krankenkasse CHF 48 pro Tag
Übernahme von Medikamenten und Pflegematerial nach KVG
Die AWG stellt diese Kosten der Bewohnerin oder dem Bewohner in Rechnung. Nach Einreichung der Rechnung bei der Krankenkasse wird dieser Betrag der Bewohnerin oder dem Bewohner direkt zurückerstattet.
Restfinanzierung durch die Gemeinde
Die Gemeinde am letzten Wohnsitz vor dem Eintritt in die AWG übernimmt die verbleibenden Pflegekosten, die nicht durch die Krankenkasse oder den Eigenanteil gedeckt sind. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen der AWG und der Gemeinde.
So wird sichergestellt, dass alle Menschen, unabhängig vom Einkommen, Zugang zu professioneller Pflege erhalten.
Was, wenn die Eigenleistungen aus Eigenmitteln nicht gedeckt werden können?
In finanziell herausfordernden Situationen stehen unterstützende Leistungen zur Verfügung:
Ergänzungsleistungen (EL): Bewohner:innen mit geringem Einkommen oder Vermögen können finanzielle Unterstützung für Unterkunft, Verpflegung und medizinische Ausgaben erhalten.
Hilflosenentschädigung: Unterstützung für Menschen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen auf dauerhafte Hilfe angewiesen sind.
Was geschieht bei Spitalaufenthalt oder Todesfall?
Abwesenheiten (z. B. Spital): Ab dem dritten Tag reduziert sich die Taxe um den Verpflegungsteil. Bei ganztägiger Abwesenheit entfallen die Pflegekosten.
Im Todesfall: Das Zimmer wird noch während 30 Tagen weiterverrechnet. Diese Zeit steht den Angehörigen zur Verfügung, um das Zimmer in Ruhe zu räumen.
Fazit: Pflegeheim finanzieren – keine Sorge dank Unterstützung
Auch wenn die Kosten für ein Pflegeheim zunächst hoch erscheinen, gibt es verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten. Krankenkasse, Gemeinde, Ergänzungsleistungen und weitere Hilfen greifen, damit die Versorgung auch in einer herausfordernden Lebensphase gesichert ist.
Wenn Sie unsicher sind, welche Leistungen Ihnen zustehen, zögern Sie nicht, sich beraten zu lassen – etwa bei der Sozialberatung der Stadt Zürich (Fachstelle Zürich im Alter) oder bei der Fachstelle für Altersfragen Ihrer Gemeinde. So stellen Sie sicher, dass Sie gut vorbereitet sind – für sich selbst oder Ihre Angehörigen.
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